Hausundbahnordnung

Haus- und Bahnordnung der RC Indoor Halle, Pleinfeld
Mackenmühle 20, betrieben durch den Modellbauladen Weißenburg,
Doris Goth, Augsburger Str. 58, 91781 Weißenburg.

§ 1 Allgemein
1. Jeder Fahrer und jeder Besucher erkennt mit dem Betreten der RC Indoor Halle die aushängende Haus- und Bahn-Ordnung der RC Indoor Bahn des Modellbauladens Weißenburg an. 2. Den Anweisungen der Hallen-Aufsicht ist Folge zu leisten. 3. Alle Einrichtungen und Gegenstände der RC Indoor Halle sind pfleglich zu 4. Die Nutzung der RC Indoor Halle durch Gastfahrer ist möglich. Sie zahlen eine Gebühr von 10,00 Euro (Familienkarte: Elternteil + Kind ebenfalls 10 EUR) pro Tag. Diese Gebühr ist beim Betreten der RC Indoor Halle der Hallen-Aufsicht zu entrichten. Die Gebühr wird auf dem Kundenstamm-Blatt von der Hallen-Aufsicht quittiert. Der Erwerb von Jahreskarten ist möglich. 5. Für den Notfall steht im Fahrerlager ein Erste-Hilfe-Koffer und eine Löschdecke (zum Löschen eines LiPo-Brandes) zur Verfügung, ein Feuerlöscher (nicht bei einem LiPo-Brand verwenden) steht neben der Eingangstür. 6. Der Modellbauladen Weißenburg behält sich vor, bei Verstößen gegen die Haus- und Bahnordnung Verwarnungen oder ein einmaliges oder längerfristiges Hallenverbot auszusprechen sowie Schäden geltend zu machen. § 2 Nutzung der Rennstrecke und des Fahrerlagers
1. Jeder Fahrer muss sich beim Betreten der Halle bei der Hallenaufsicht melden. Dort wird er mit dem aktuellen Datum im Stammblatt eingetragen. 2. Es dürfen ausschließlich ferngesteuerte Modell-Autos (RC Cars) mit Elektro- Antrieb in den Maßstäben 1:10 bis 1:18 eingesetzt werden. Grundsätzlich ist nur Straßenbereifung (Radial, Semislicks, Slicks) erlaubt. Ausnahmen sind z.B. Tamiya DT-02 Chassis und Fahrzeuge mit kleinerem Maßstab, weitere Ausnahmen können vor Ort besprochen und genehmigt werden. 3. Die Strecke darf nur mit dem Uhrzeigersinn befahren werden. 4. Das Betreten der Strecke ist nur zur Bergung eines verunfallten Fahrzeuges gestattet. Dabei ist auf fahrende Autos zu achten und Rücksicht zu nehmen. 5. Das Befahren der Strecke ist nur vom Fahrerstand aus erlaubt. 6. Auf dem Fahrerstand dürfen sich nur aktive Fahrer aufhalten. 7. Das Fahren ohne Karosse ist nicht gestattet. 8. Vor dem Einschalten des Senders ist die freie Verfügbarkeit des Kanals an der Frequenztafel zur prüfen. Ist die Frequenz frei, ist diese durch Entnahme des Anhängers als besetzt zu kennzeichnen. Ist die Frequenz belegt, darf der Sender nicht in Betrieb genommen werden. Es sind nur in Deutschland zugelassene Funkfrequenzen erlaubt (es gilt die DMC Liste, aktueller Stand). 9. Vor jedem Einsatz ist das Fahrzeug auf Beschädigungen, vor allem auf hervorstehende Schrauben am Fahrzeugboden, zu prüfen. Die Bodenfreiheit der Fahrzeuge muss mind. 5 mm betragen (Karts und Formel 3 mm). 10. Es darf nur lösungsmittelfreies und geruchloses Haftmittel verwendet werden. Das Haftmittel ist vor dem Einsetzen abzuwischen. Das Einsetzen und Entnehmen des Fahrzeuges darf nur auf den beiden dafür abgegrenzten Flächen vorgenommen werden. 11. Sollten während des Fahrbetriebs Schäden gleich welcher Art an der Strecke auftreten, so ist das Fahren unverzüglich einzustellen. Erst nach erfolgreicher Reparatur darf der Fahrbetrieb wieder aufgenommen werden. Für die Reparatur von Löchern im Teppich steht Reparaturmaterial bei der Hallenaufsicht zur Verfügung. 12. Die Nutzung einer Arbeitsunterlage (Handtuch) auf dem Arbeitstisch im 13. Arbeitsplätze sind sauber und aufgeräumt zu verlassen. 14. Beim Laden von Akkus ist oberste Vorsicht geboten. Ladegeräte und Akkus sind nur unter Einhaltung der allgemein gültigen Vorschriften (siehe Anleitungen) zu nutzen. 15. Die Verwendung eines LiPo-Safes ist Pflicht. Der LiPo-Safe muss während § 3 Ordnung und Sauberkeit
1. In der gesamten Halle, vor allem beim Fahren auf der Strecke, sind Disziplin, 2. Alle Nutzer der Indoor RC Halle tragen gemeinschaftlich Verantwortung für Sauberkeit und Ordnung in der gesamten Halle. 3. Es ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Müll entsteht, falls doch ist dieser durch den Verursacher mitzunehmen. Alte Karossen sowie Speisereste und Speiseverpackungen sind mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. 4. In der gesamten Halle besteht absolutes Alkohol- und Rauch-Verbot. Rauchen ist vor der Eingangstür im Freien möglich. Zigaretten Reste sind im dafür vorgesehen Eimer vor der Eingangstür zu entsorgen. 5. Lärm ist zu vermeiden. Der Betrieb von mitgebrachten Musik-Geräten ist nur nach Genehmigung durch die Hallenaufsicht erlaubt. § 4 Haftung
1. Die Benutzung der RC Indoor-Halle des Modellbauladens Weißenburg und aller Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. 3. Kinder und Jugendliche dürfen die Halle nur in Anwesenheit von Erwachsenen 4. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Betrieb eines RC Cars entstehen, haftet dessen Besitzer/Betreiber. 5. Jegliche Haftung wird vom Modellbauladen Weißenburg, Doris Goth, § 5 Sonstiges
1. Zur zwingend notwendigen Kostenreduzierung ist das Licht in der Halle und im Fahrerlager auf das Notwendigste zu beschränken. Beim Verlassen der Halle ist das Licht vollständig auszuschalten. 2. Der Stromverbrauch ist auf das Notwendigste zu reduzieren. Das betrifft den Einsatz von Heizstrahlern ebenso wie andere Verbraucher. 3. Das Parken ist auf den Parkplätzen der Halle erlaubt. Die Fläche vor und rechts der Eingangstür (Treppe) ist unbedingt frei zu halten. 4. Im Winter sind die Zugangswege zur Halle – ab Brücke – bei Bedarf zu 5. Der Verkauf und Handel auf dem Gelände (Halle, Parkfläche) ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Modellbauladens Weißenburg erlaubt

Source: http://der-modellbauladen.de/Pics/HausundBahnordnung.pdf

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