Parasitenvorbeuge und Behandlung im Weidebetrieb Parasiten sind ständige Begleiter bei der tierischen landwirtschaftlichen Produktion. Jedoch befinden sich die verschiedenen Entwicklungsstadien zu ca. 90 % in der Umgebung und nur ca. 10 % der Parasiten (juvenile und adulte Stadien) befinden sich am und/oder im Tier. Um eine geeignete Strategie zur Bekämpfung der Parasiten zu erarbeiten, ist es notwendig, die Entwicklungen der verschiedenen Parasiten zu kennen. Bei den Endoparasiten (Innenparasiten) unterscheidet man solche mit direkter Entwicklung (z. B. Magen-Darm-Würmer, Lungenwurm) und solche, die einen (z. B. großer Leberegel) oder mehrere Zwischenwirte (z. B. kleiner Leberegel) in ihrer Entwicklung benötigen. Zur Diagnosefindung eignen sich verschiedene Untersuchungsmethoden. Manche Parasiten kann man (bei hochgradigem Befall) mit freiem Auge erkennen (z. B. Bandwurmglieder im Kot), sonst eignet sich die Kotuntersuchung, bei der im Rahmen einer mikroskopischen Untersuchung Eier im Kot festgestellt werden. Beim Schlachtbefund können die Organe auf Parasitenbefall untersucht werden. Die Klinik kann auch herangezogen werden, z.B. kann man bei hochgradigem Befall mit blutsaugenden Endoparasiten weiße Augenschleimhäute und eventuell Ödeme im Kiefer – Halsbereich feststellen. Zur Vermeidung eines Parasitenbefalles muss man verschieden Strategien wählen. Dem Weidemanagement kommt dabei große Bedeutung zu, weil dadurch die Larvenaufnahme stark reduziert werden kann. Jedoch ist ein erfolgversprechendes Weidemanagement, wenn nicht entsprechende Flächen vorhanden sind, nur schwer umzusetzen. Durch Zwischennutzungen (Heu, Silage) bringt man einen großen Teil der Parasitenlarven weg. Bei gut getrocknetem Heu und guter Silage sind in diesen Futtermitteln keine Parasitenlarven mehr vorhanden. Bei Leberegelproblemen ist aber bei der Heutrocknung besondere Vorsicht walten zu lassen, weil im schlecht getrockneten Heu Entwicklungsstadien der Leberegel bis zu 6 Monate überleben können. Jungtiere sollten generell auf saubere Weide verbracht werden. Sauber Weiden sind solche, die letztes Jahr nicht beweidet wurden, bzw. bei denen im letzten Jahr eine Schnittnutzung durchgeführt wurde. Weiters kann man von einer sicheren Weide sprechen, wenn die Weide durch andere Tierarten (Rind, Esel) beweidet wurde. Die Besatzdichte sollte 2 GVE nicht überschreiten. Eine ausgewogene Fütterung sichert beim Tier die Aufnahme von genügend Nährstoffen, damit eine ausreichende Immunantwort erfolgen kann. Zu guter letzt bleibt einem noch die Verabreichung von Entwurmungsmitteln, wobei zu beachten ist, dass der Einsatz immer mit Wartezeiten verbunden ist und bei häufigenm Einsatz die Gefahr von Resistenzbildungen besteht. Am besten ist es mit dem betreuenden Hoftierarzt eine Strategie zur Parasitenregulation zu erarbeiten. Wichtig ist, nicth immer mit dem gleichen Entwurmungsmittel bzw. mit Mittel der gleichen Wirkstoffklasse zu entwurmen, weil dadurch die Resistenzen gefördert werden. In der unten angeführten Tabelle sind die in Österreich (Stand Juni 2011) zugelassenen Entwurmungsmittel mit Wirkungsspektrum und Wartezeiten aufgelistet. Dr. Leopold Podstatzky Institut für Biologische Landwirtschaft und Biodiversität der Nutztiere LFZ Raumberg-Gumpenstein Austraße 10 4601 Wels/Thalheim Tel.: 07242-47011-19 Email: [email protected]
Tabelle 1: In Österreich zugelassene Entwurmungsmittel, Wirkungsspektrum und Wartezeiten
Läuse / Dassellar WZ Rind (Tage) WZ Schaf (Tage)
MD: Magen-Darm-Wurm, BW: Bandwurm Stand: Juni 2011
Editorial Foros Internacionales de Pensamiento Aeroespacial OS últimos años han visto cómo las alian- son nuestras grandes prioridades estratégicas . zas estratégicas a las que España pertenece(Estrategia de Seguridad Nacional. 2013). Uno de L han sido sometidas a procesos de renova- los frutos de los acuerdos alcanzados en este foro ción intensos. Estos cambios son el
Publié le : 2008-02-20 11 JANVIER 2008. - Arrêté du Gouvernement de la Communauté française modifiant l'arrêté du 10 octobre 2002 relatif à la procédure de contrôle de la pratique du dopage, et fixant l'entrée en vigueur de certaines dispositions du décret du 8 mars 2001 relatif à la promotion de la santé dans la pratique du sport, à l'interdiction du dopage et à sa préve