3.5 Desinfektion/Reinigung Informationsblatt des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Infektionsschutz des Landesverbandes Niedersachsen der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) im privat-häuslichen, ambulant-pflegerischen und ambulant-ärztlichen Bereich 1. Allgemeine Informationen
Staphylococcus aureus ist sowohl innerhalb als auch außerhalb des Krankenhauses ein
sehr häufiger Erreger von bakteriellen Infektionen. Der natürliche Standort von
Staphylococcus aureus ist die Haut und die Schleimhaut von Mensch und Tier. Etwa 30
bis 40 % aller Menschen sind ständig oder vorübergehend mit Staphylococcus aureus
besiedelt, vorwiegend im Nasen- und Rachenraum. Der Anteil besiedelter Mitarbeiter
in medizinischen Einrichtungen wird auf ca. 70 % geschätzt. Diese Besiedlung hat
keinen Krankheitswert. Medizinisches Personal erkrankt trotz der höheren
Besiedlungsrate nicht häufiger an Staphylococcus aureus als andere Menschen.
In der Regel geht eine Staphylococcus aureus-Infektion von der eigenen besiedelten
Haut oder Schleimhaut des Betroffenen aus. Insbesondere in Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen werden jedoch 10 bis 20 % der Staphylococcus aureus-
Infektionen von außen übertragen, vorwiegend über kontaminierte Hände des
pflegerischen oder ärztlichen Personals.
Staphylococcus aureus-Infektionen sind in der Regel gut behandelbar, für die
antibakterielle Therapie stehen eine ganze Reihe wirksamer Antibiotika zur Verfügung.
Seit ca. 1970 haben einige Staphylokokkenstämme Resistenzen gegen Antibiotika
entwickelt, die üblicherweise bei Staphylokokkeninfektionen eingesetzt werden, und
zwar gegen penicillinasefeste Penicilline wie Oxacillin bzw. Methicillin. Diese Stämme
werden Oxacillin- bzw. Methicillin-resistente Staphylococcus aureus genannt
(ORSA/MRSA). Informationsblatt des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Infektionsschutz des Landesverbandes Niedersachsen der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Die krankmachenden Eigenschaften der typischerweise im Krankenhaus verbreiteten
MRSA-Epidemiestämmen unterscheiden sich nicht von denen der Antibiotika-
empfindlichen Staphylokokken. Wenn klinische Infektionen mit MRSA auftreten,
können diese jedoch nicht mit Betalactam-Antibiotika (Penicilline, incl.
Staphylokokken-Penicilline, Cephalosporine und Carbapeneme) behandelt werden.
Zudem sind viele MRSA-Stämme mehrfach resistent gegen nahezu alle auf
Staphylokokken wirksame Antibiotika. So müssen sie mit Antibiotika behandelt
werden, die 1) z. T. nur i. v. verabreicht werden können, 2) mehr Nebenwirkungen
haben und 3) sehr teuer sind. U. a. stehen Linezolid, Synercid, Vancomycin und
Teicoplanin für die Therapie zur Verfügung.
Wie schon dargelegt, unterscheiden sich MRSA in ihren krankmachenden
Eigenschaften nicht von anderen Staphylococcus aureus-Stämmen. Einige MRSA-
Stämme haben jedoch die Eigenschaft, sich unter den besonderen Gegebenheiten des
Krankenhauses schnell auszubreiten. Dadurch kann es zu Ausbrüchen von MRSA-
Infektionen in diesen oder auch anderen medizinischen Einrichtungen kommen. Auch
eine Besiedlung von Haut und Schleimhäuten von Patienten und Personal ist möglich.
Die Anzahl MRSA-infizierter bzw. –besiedelter Patienten in Krankenhäusern ist regional
unterschiedlich. Um die Zahl gering zu halten, werden in Krankenhäusern strenge
Isolierungs- und Behandlungsmaßnahmen durchgeführt. Patienten, bei denen keine
Hinweise auf eine systemische Infektion mit MRSA vorliegen und die nicht aus anderen
Gründen im Krankenhaus behandelt werden müssen, sollen und können
baldmöglichst aus dem Krankenhaus entlassen werden und im häuslichen, ambulanten
oder in anderen institutionalisierten Lebensbereichen weiter betreut werden. Häufig
sind diese Patienten mit MRSA in unterschiedlichen Körperregionen (Nase, Rachen,
Perianalbereich, Hautläsionen) besiedelt oder lokal begrenzt infiziert. Dies betrifft
insbesondere Patienten, die häufig und lange Antibiotika erhalten haben.
Informationsblatt des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Infektionsschutz des Landesverbandes Niedersachsen der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Spezielle Informationen zur privat-häuslichen, ambulant- pflegerischen und ambulant-ärztlichen Versorgung
Von Personen, die mit MRSA infiziert bzw. besiedelt sind, geht keine Gefahr für die
Allgemeinbevölkerung aus. Für gesunde Kontaktpersonen besteht kein Risiko, da sich
diese Erreger außerhalb des Krankenhauses nicht ausbreiten (Ausnahme:
Kontaktpersonen mit ekzematöser Haut oder offenen Wunden).
In der privat-häuslichen Versorgung sind keine besonderen Vorkehrungen zu treffen.
Eine gute Körper- und Wäschehygiene sowie sorgfältiges Händewaschen sind zu
empfehlen. Behandelnde Ärzte und ambulante Pflegedienste sind durch die
vorbehandelnden Ärzte bzw. durch die Krankenhäuser zu informieren. Eine im
Krankenhaus begonnene Sanierung sollte unter ärztlicher Kontrolle ambulant
Bei der ambulant-pflegerischen sowie ambulant-ärztlichen Versorgung sind die
Grundregeln der Hygiene einzuhalten. An erster Stelle steht die Händehygiene, um
MRSA-Übertragungen auf andere Patienten zu vermeiden. Wenn immer möglich,
sollte ein MRSA-positiver Patient am Ende einer Schicht versorgt bzw. zum Ende einer
Sprechstunde einbestellt werden. Pflegerische Tätigkeiten an MRSA-Patienten sollten
nicht von Mitarbeitern mit Hautläsionen oder Ekzemen versehen werden.
Das Personal ambulanter Pflegedienste und ärztlicher Praxen ist bei der Betreuung von
MRSA-positiven Patienten nicht stärker infektionsgefährdet, als bei anderen Patienten,
wenn die folgenden hygienischen Maßnahmen konsequent beachtet werden. Diese
Allgemeine Maßnahmen Informationen über MRSA-Trägerschaft Therapie/Sanierung von Patienten mit MRSA Allgemeine Hygienemaßnahmen Desinfektion/Reinigung
Es hat sich bewährt, die hier empfohlenen hygienischen Maßnahmen in einem eigenen
„Hygieneplan MRSA“ zusammenzufassen. Die dort aufgeführten Basismaßnahmen
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sollen von allen eingehalten werden, im Einzelfall müssen sie vor Ort der Situation
Die Effektivität aller im Zusammenhang mit MRSA zu treffenden Maßnahmen ist ganz
entscheidend davon abhängig, dass Wissen und Information über die Problematik
MRSA vorhanden ist und dass von allen die hygienische Disziplin im Umgang mit
MRSA-positiven Patienten an erste Stelle gestellt wird.
Hygieneplan MRSA in der ambulant-pflegerischen und ambulant- ärztlichen Versorgung Allgemeine Maßnahmen
3.1.1 Alle Mitarbeiter/innen in der ambulanten Pflege und die ambulant behandelnden
Ärzte/innen sowie deren Mitarbeiter/innen müssen über MRSA informiert sein.
3.1.2 Nur eingewiesenes, informiertes Personal soll MRSA-positive Patienten betreuen.
Informationen über MRSA-Trägerschaft
3.2.1 Patienten mit MRSA-Nachweis im Krankenhaus sind den weiterbehandelnden
Ärzten/innen (Hausärztin/Hausarzt) einer nachfolgenden Einrichtung als solche
mitzuteilen. Ärztlicherseits sind geeignete Maßnahmen zu veranlassen.
3.2.2 Werden Patienten, die MRSA-Träger sind, in ein Krankenhaus eingewiesen, sind die
behandelnden Ärzte/innen des Krankenhauses zu informieren.
3.2.3 Eingesetztes Rettungs- und Krankentransportpersonal ist rechtzeitig darüber zu
unterrichten, dass ein Infektionstransport eines MRSA-positiven Patienten erfolgen soll.
3.3 Therapie/Sanierung Patienten mit MRSA
3.3.1 In der Regel werden nach der Krankenhausentlassung keine speziellen
3.3.2 Eine im Krankenhaus begonnene Therapie oder eine Sanierung mit Nasensalbe soll
nach genauer Anweisung des Krankenhauses unter ärztlicher Kontrolle zu Ende
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3.3.3 Sanierungsmaßnahmen (5-tägiger Sanierungszyklus mit Mupirocin-Nasensalbe
[Turixin®], ggf. Mundspülungen mit einem Rachendesinfizienz und Körper-,
Haarwaschungen mit antiseptischer Seife) sind nach Rücksprache mit dem/der
behandelnden Arzt/in in Hinblick auf eine spätere Krankenhauseinweisung
Allgemeine Hygienemaßnahmen
3.4.1 Das betreuende Personal muss sich strikt an die Grundregeln der Hygiene halten,
wobei Händewaschen und Händedesinfektion die wichtigsten präventiven
3.4.2 Konsequentes Händewaschen vor Beginn jeder pflegerischen oder ärztlichen
3.4.3 Eine hygienische Händedesinfektion ist vor und nach jeder Tätigkeit mit engem
körperlichen Kontakt, möglichst bei allen Patienten, unbedingt aber bei bekannten
MRSA-Trägern nach möglicher Kontamination mit Körpersekreten und
Ausscheidungen, nach dem Ausziehen von Einmalhandschuhen sowie vor Verlassen
des Zimmers bzw. des Behandlungsraumes durchzuführen.
3.4.4 Einmalhandschuhe sind bei der Versorgung von Wunden, Tracheostomata und
Kathetern oder Sonden anzulegen. Die Einmalhandschuhe werden danach sofort – vor
weiteren Tätigkeiten – ausgezogen und sachgerecht entsorgt. Anschliessend ist eine
hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
Beim Waschen der Patienten müssen keine Einmalhandschuhe getragen werden.
3.4.5 Schutzkittel oder Einmalschürzen sind in der ambulanten Pflege
patientengebunden bei der Wund-, Verweilkatheter-, Sonden- und
Tracheostomapflege, sowie bei Kontakt mit Körper-sekreten und Ausscheidungen
anzulegen. Bei sichtbarer Kontamination ist die Schutzkleidung sofort zu entsorgen,
bei Weiterverwendung ist sie an einem geeigneten Ort aufzuhängen und mindestens
In der ärztlichen Praxis ist das Anlegen von patientengebundener Schutzkleidung beim
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Nach dem Ablegen der Schutzkleidung ist eine hygienische Händedesinfektion
3.4.6 Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird bei der Tracheostomapflege und beim
3.4.7 Die Pflegehilfsmittel sind möglichst patientengebunden zu verwenden oder sie sind vor
Anwendung an anderen Patienten gründlich mit einem geeigneten Desinfektionsmittel
abzuwischen, ggf. auch mit einem Händedesinfektionsmittel.
3.4.8 Alle Instrumente, Spritzen oder medizinische Abfälle werden patientennah in dicht
verschließbaren Behältern bzw. in Plastiksäcken gesammelt und unverzüglich
sachgerecht entsorgt bzw. der Wiederaufbereitung zugeführt.
3.4.9 Körper- und Bettwäsche sowie Schutzkittel sind möglichst bei Temperaturen über 60 C
3.4.10 Bestecke, Geschirr und sonstige häusliche Abfälle sind wie üblich zu behandeln.
3.5 Desinfektion/Reinigung
3.5.1 Alle kontaminierten Arbeitsflächen werden gründlich mit einem DGHM-gelisteten
Flächendesinfektionsmittel gemäß angegebener Konzentration und Einwirkzeit im
Scheuer-Wischverfahren desinfiziert. Danach ist erneut eine hygienische
3.5.2 Die häusliche Reinigung im ambulant-pflegerischen Bereich erfolgt wie üblich.
Die Reinigung/Desinfektion in der ärztlichen Praxis wird entsprechend dem
bestehenden Praxis-Hygieneplan (Reinigungs-/Desinfektionsplan) durchgeführt.
Case Reports Voriconazole in Newborns Vikas Kohli Vikas Taneja Poonam Sachdev Raja Joshi* From Apollo Center for Advanced Pediatrics, Pediatric Cardiology and *Cardiac Surgery Unit, Indraprastha Apollo Hospital, New Delhi 110 044, India. Correspondence to: Dr. Vikas Kohli, C-116 Sarita Vihar, New Delhi 110 044, India. Manuscript received: July 27, 2006; Initial review co
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