Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
• 1.1 Produktidentifikator
• Handelsname: Beckenreiniger sauer
• Artikelnummer: PM D 13336PO • 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
• Verwendung des Stoffes / des Gemisches Reinigungsmittel
• 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt • Hersteller/Lieferant:
mediPOOL GmbHHeinrich-Otto-Str. 28, D-73240 WendlingenTel. +49 7024 4048-450 Fax. +49 7024 4048-451, E-Mail [email protected]
• Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit • 1.4 Notrufnummer: +49 7024 4048-2222 (24h) ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
• 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs • Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Augenreiz. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT einm. 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
• Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
• Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie fürZubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durchFirmenangaben.
• 2.2 Kennzeichnungselemente
• Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
• Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
34 Verursacht Verätzungen. 37 Reizt die Atmungsorgane.
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Handelsname: Beckenreiniger sauer
36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbril e/Gesichtsschutz tragen. 45
Bei Unfal oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfal entsorgung zuführen.
• 2.3 Sonstige Gefahren • Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung • PBT: Nicht anwendbar. • vPvB: Nicht anwendbar. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
• 3.2 Gemische • Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
• Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
• 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen • Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stundennach einem Unfal .
• Nach Einatmen:
Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
• Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser abwaschen. Sofort Arzt hinzuziehen.
• Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Sofort Arzt hinzuziehen.
• Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
• 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
• Hinweise für den Arzt:
Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt; ZurLungenödemprophylaxe: Corticosteroid-Dosieraerosol (z.B. Dexamethason, Auxiloson, Pulmicort). Symptome könnenverzögert auftreten.
• 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
• 5.1 Löschmittel • Geeignete Löschmittel:
WassersprühstrahlSchaumLöschpulverKohlendioxid
• Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vol strahl • 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Chlorwasserstoff (HCl) • 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung • Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Handelsname: Beckenreiniger sauer
• Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
• 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
• 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Mit viel Wasser verdünnen.
• 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
• 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
• 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Behälter dicht geschlossen halten.
• Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Das Produkt ist nicht brennbar.
• 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten • Lagerung: • Anforderung an Lagerräume und Behälter:
An einem kühlen Ort lagern. Nicht geeignetes Behältermaterial: Aluminium. Nicht geeignetes Behältermaterial: Stahl. Eindringen in den Boden sicher verhindern. Säurebeständigen Fußboden vorsehen.
• Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Alkalien (Laugen) lagern. • Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Behälter dicht geschlossen halten.
• Minimale Lagertemperatur: 0 °C • Lagerklasse: 8B • Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - • 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. AB S C H N I T T 8 : B e g r e n z u n g u n d Ü b e r w a c h u n g d e r E x p o s i t i o n / P e r s ö n l i c h e Schutzausrüstungen
• Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
• 8.1 Zu überwachende Parameter • 7647-01-0 Salzsäure AGW (Deutschland) 3 mg/m³, 2 ml/m³
Kurzzeitwert: 6 mg/m³, 4 ml/m³Langzeitwert: 3,0 mg/m³, 2 ml/m³
Kurzzeitwert: 15 mg/m³, 10 ml/m³Langzeitwert: 8 mg/m³, 5 ml/m³
• Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstel ung gültigen Listen. Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Handelsname: Beckenreiniger sauer
• 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition • Persönliche Schutzausrüstung: • Al gemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängigesAtemschutzgerät verwenden. Filter E, B, AX.
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / dasChemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalenabhängig und von Hersteller zu Herstel er unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstel t,ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüftwerden.
• Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhherstel er zu erfahren und einzuhalten.
• Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet:
ButylkautschukNitrilkautschukHandschuhe aus NeoprenHandschuhe aus Gummi
• Nicht geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialen:
Handschuhe aus LederHandschuhe aus dickem Stoff
• Körperschutz: Säurebeständige Schutzkleidung
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
• 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften • Allgemeine Angaben • Aussehen:
• pH-Wert bei 20 °C:
• Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt. Siedepunkt/Siedebereich:
• Flammpunkt: Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Handelsname: Beckenreiniger sauer
• Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
• Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
• Dampfdruck bei 20 °C:
• Dichte bei 20 °C:
• Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
• Viskosität:
• Lösemittelgehalt:
• 9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
• 10.1 Reaktivität keine relevanten Daten verfügbar • 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reaktionen mit Metal en unter Bildung von Wasserstoff. Reaktionen mit Alkalien (Laugen).
• 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. • 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. • 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
• 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen • Akute Toxizität: • Primäre Reizwirkung: • an der Haut: Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute. • am Auge: Starke Ätzwirkung. • Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. • Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen inder letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:ReizendKeimzel -Mutagenität: keine relevanten Daten verfügbar. Karzinogenität: keine relevanten Daten verfügbar. Reproduktionstoxizität: keine relevanten Daten verfügbar. STOT SE: keine relevanten Daten verfügbar. STOT RE: keine relevanten Daten verfügbar. Aspirationsgefahr: keine relevanten Daten verfügbar. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
• 12.1 Toxizität • Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. • 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Die enthaltenen Tenside sind biologisch abbaubar. • 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. • 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Handelsname: Beckenreiniger sauer
• Weitere ökologische Hinweise: • Al gemeine Hinweise:
Das Produkt sol te nicht ohne Vorbehandlung (Kläranlage) in Gewässer gelangen. Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdendNicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
• 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung • PBT: Nicht anwendbar. • vPvB: Nicht anwendbar. • 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
• 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung • Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmül entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Muß unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer Sonderbehandlung zugeführt werden.
• Ungereinigte Verpackungen: • Empfehlung:
Die Verpackung kann nach Reinigung wiederverwendet oder stofflich verwertet werden. Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einerWiederverwertung zugeführt werden.
• Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfal s mit Zusatz von Reinigungsmitteln. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
• 14.1 UN-Nummer • ADR, IMDG, IATA
• 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung • ADR
• IMDG, IATA
• 14.3 Transportgefahrenklassen
• IMDG, IATA
• 14.4 Verpackungsgruppe • ADR, IMDG, IATA
• 14.5 Umweltgefahren: • Marine pollutant:
• 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Ätzende Stoffe • Kemler-Zahl:
• 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
• Transport/weitere Angaben: Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Handelsname: Beckenreiniger sauer
• UN "Model Regulation": ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
• 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
• Nationale Vorschriften: • Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
• Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
• Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
TRGS 200: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen. TRGS 201: Kennzeichnung von Abfäl en beim Umgang. TRGS 400: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Anforderungen. TRGS 440: Ermitteln und Beurteilen von Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen undMethoden zur Ersatzstoffprüfung. TRGS 500: Schutzmaßnahmen: Mindeststandards. TRGS 555: Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV.
• 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
H290 Kann gegenüber Metal en korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
R34 Verursacht Verätzungen. R37 Reizt die Atmungsorgane.
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport ofDangerous Goods by Rail)ICAO: International Civil Aviation OrganizationADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goodsby Road)IMDG: International Maritime Code for Dangerous GoodsIATA: International Air Transport AssociationGHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of ChemicalsEINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical SubstancesELINCS: European List of Notified Chemical SubstancesCAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)VOCV: Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, Schweiz (Swiss Ordinance on volatile organic compounds)VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)
• * Daten gegenüber der Vorversion geändert
A Refereed Study Court Clerk Conditions and Code of Conduct in the Islamic Jurisprudence Dr. Ahmad Saalíh Al-Barraak* * Member of Faculty, Princess Nourah bint Abur-Rahmaan Girls University, Riyadh. Court Clerk Conditions and Code of Conduct in the Islamic Jurisprudence Introduction All praise belongs to Allah, the Lord of all the worlds, and peace and blessings be u
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