Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)“ Was ist die Pauschalbesteuerung? Ausländische Millionärinnen und Millionäre können auf kantonaler wie auf eidgenössischer Ebene von der Pauschalbesteuerung profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass sie in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben. Statt dem effektiven Einkommen und Vermögen werden sie pauschal aufgrund ihrer mutmasslichen Lebenshaltungskosten besteuert (Aufwandbesteuerung). Konkret müssen sie bloss einen Pauschalbetrag - in der Regel den fünffachen Mietwert ihrer Wohnung oder den doppelten Pensionspreis - als Einkommen versteuern. Auf diesem Betrag wird ihnen der jeweilige ordentliche Steuersatz verrechnet. Konkordat 1948: Kein individuelles Steuerabkommen 1948 vereinbarten die Kantone ein Konkordat zum Ausschluss von Steuerabkommen, mit dem je- doch die damals praktisch nur von den welschen Kantonen praktizierte Pauschalbesteuerung aus- drücklich als zulässig erklärt wird. Der Kommentar der Interkantonalen Konferenz für Steueraufklä- rung vermerkt dazu:
• „Unter Steuerabkommen versteht man Verfügungen, welche die zuständige Behörde im Ein-verständnis mit dem Steuerpflichtigen trifft und die den Bestand, den Umfang oder die Art seiner Steuerpflicht in einer von den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden Weise re-geln.
• Das charakteristische Merkmal von Steuerabkommen besteht somit darin, dass ein Steuer-pflichtiger nicht mehr nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften veranlagt und be-steuert wird, sondern dass Behörde und Steuerpflichtiger gemeinsam eine spezielle, nur für den jeweiligen Einzelfall geltende Ordnung vereinbaren.“
Eine äusserst spitzfindige Definition, die verdächtig an die subtile CH-Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug erinnert. Fakt ist, dass die Ansiedelung von Pauschalbe- steuerten in der Regel von spezialisierten Anwaltskanzleien oder Treuhandfirmen in die Wege geleitet wird und diese bei den Steuerbehörden auch mit konkreten „Angeboten“ über das mögli- che Steuersubstrat aufkreuzen. Verschiedene Kantone haben auch – formell oder informell – als Eintrittsschwelle gewisse steuerbare Mindesteinkommen oder Mindeststeuerbeträge fixiert. Ver- einfacht gesagt: von den gesetzlichen Steuersätzen wird nicht abgewichen, die Höhe des pauschal veranlagten Einkommens ist aber durchaus Ermessens- und Verhandlungssache… Wer profitiert von der Pauschalbesteuerung? 2008 profitierten gemäss einer Zusammenstellung der Finanzdirektorenkonferenz 5‘003 Millionäre von diesem Steuerprivileg. In den letzten fünf Jahren hat sich ihre Zahl mehr als verdoppelt, 2003 wurden erst 2‘394 Pauschalbesteuerte gezählt. Grundsätzlich stellt es das Steuerharmonisierungs- gesetz (StHG) den Kantonen frei, ob sie die Pauschalbesteuerung gesetzlich zulassen oder nicht. Seit dem Erlass des StHG im Jahr 1990 haben alle Kantone diese Steuerform zumindest auf Geset- zesebene eingeführt. Einzig der Kanton Zürich hat sie – gestützt auf eine Volksinitiative der Alter- nativen Liste, die im Februar 2009 mit 52.9% Ja angenommen wurde – wieder abgeschafft. Hochburgen der Pauschalbesteuerung in der Welschschweiz und im Tessin Als erster Kanton hat die Waadt schon 1862 die Pauschalbesteuerung als Tourismus-Fördermass- nahme eingeführt, 1928 folgte Genf, 1934 der Bund. 1990, beim Erlass des StHG, kannte jedoch nur eine Minderheit welcher und Tourismus-Kantone dieses Steuer-Regime. Auch 2005 verzeich-
neten gemäss Bundesstatistik 11 von 23 Kantonen keine(n) einzige(n) Pauschalbesteuerte(n). Hochburgen der Pauschalbesteuerung sind Wallis, Waadt, Genf und Tessin, auf sie entfielen 2008 fast drei Viertel aller Begünstigten (detaillierte Daten s. Beiblatt 1). In diesen Kantonen macht der Steuerertrag der Pauschalbesteuerten auch über 1% der Steuereinnahmen aus. Was bringt die Pauschalbesteuerung ein? Im Schnitt versteuerte ein Pauschalbesteuerter 2008 ein Aufwandeinkommen von 317‘000.- und zahlte darauf rund 85‘000 Franken Steuern. Zum Teil deutlich unter diesen Werten liegen Wallis und Tessin sowie eine Mehrzahl der Deutschschweizer Kantone. Die Pauschalbesteuerung er- brachte 2008 gemäss Finanzdirektorenkonferenz (FDK) total 577.1 Mio Franken. Gemessen an den 118.2 Milliarden Franken Steuereinnahmen von Bund, Kanton und Gemeinden sind das nach unse- ren Berechnungen 0.49% (s. Beiblatt 2). Von Charlie Chaplin zu den Schein-Erwerbslosen Ursprünglich war die Pauschalbesteuerung vor allem vermögenden Rentnerinnen und Rentnern vorbehalten, die ihren Lebensabend in der Schweiz verbrachten („Lex Chaplin“). Mit der Einfüh- rung der Personenfreizügigkeit wurden die Altersgrenzen fallengelassen. 2005 waren im Kanton Zürich über zwei Drittel jünger als 65 Jahre. Statt pensionierter Grössen aus Film, Musik und Sport machen immer mehr Business-Nomaden und „Schein-Erwerbslose“ vom Pauschalsteuer-Privileg Gebrauch. Bei ihnen ist es mehr als zweifelhaft, dass sie in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, managen sie doch offensichtlich über hiesige Holding- und Verwaltungsgesellschaften ihre weltweiten Konzerne. Beispiele: Vekselberg (Renova-Holding und Beteiligungen an Sulzer und OC Oerlikon), Kamprad (IKEA), Müller (Alles Müller oder was?) etc. Die Vekselberg-Connection Ein Schein-Erwerbsloser aus dem Bilderbuch ist der mittlerweile von Zürich nach Zug gezügelte russische Oligarch Viktor Vekselberg. Der „nicht-erwerbstätige“ Vekselberg präsidiert die Renova Managment AG, die im Zürcher Hochhaus zur Palme drei Etagen gemietet hat und gut 20 Leute beschäftigt. Die 31.2%-Beteiligung an Sulzer wird durch die in Zürich bei der Renova domizilierte Liwet Holding AG gehalten. Diese wird ihrerseits zu 100% von zwei Unter-Holdings in Larna- ca/Zypern kontrolliert, die wiederum als Filialen der Renova Innovation Technologies resp. Renova Holding Ltd. in Nassau/Bahamas fungieren; die Renova Holding auf den Bahamas ist zu 100% im Besitz eines Trusts in Tortola auf den British Virgin Islands, der nach dem Recht der Cayman Islands zugunsten von Viktor Vekselberg errichtet worden ist. Ähnlich verschachtelt ist die Besitz-Kon- struktion bei OC Oerlikon und Züblin, dort tritt zusätzlich die Lamesa Holding SA in Panama in Er- scheinung. Da die CH-Beteiligungen nicht über die von Vekselberg – seinen Angaben nach ohne Entschädigung – präsidierte Renova Management AG, sondern über ein Konglomerat ausländi- scher Holdings, Stiftungen und Trusts gehalten werden, gilt der Oligarch im Inland formell nicht als erwerbstätig… Blocher sei Dank: Ausnahmebewilligungen im Ausländergesetz Ausländerinnen und Ausländer können in der Schweiz nach dem alten und dem neuen, seit Anfang 2008 geltenden Ausländergesetz (ANAG resp. AuG) grundsätzlich nur eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn sie erwerbstätig sind. Erleichterungen gab und gibt es u.a. für Personen in Ausbil- dung, Familienangehörige und Rentnerinnen und Rentner mit einem persönlichen Bezug zur Schweiz. Gemäss altem Recht konnten Nichterwerbstätigen auch Bewilligungen erteilt werden, „wenn wichtige Gründe es gebieten“ (Art. 36 Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Aus- länder, BVO). Darunter fielen gemäss alter Praxis wichtige kantonale, namentlich kulturelle, wirt-
schaftliche oder steuerliche Interessen, allerdings nur, wenn bereits Beziehungen zur Schweiz be- stehen (BFA-Weisungen Ziff. 555). Nach dem neuen, im Dezember 2005 verabschiedeten AuG kann Nicht-Erwerbstätigen eine Auf- enthaltsbewilligung erteilt werden, „um wichtigen öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen“ (AuG, Art. 30, Abs. 1 lit.b). Vordergründig scheint die Formulierung enger gefasst als im alten Recht. Die zugehörige Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) – am 24. Oktober 2007 auf Antrag von Bundesrat Blocher erlassen – nennt jedoch als wichtige öffentli- che Interessen in Art. 32 neben „bedeutenden kulturellen Anliegen“ und „staatspolitischen Grün- den“ ausdrücklich „erhebliche kantonale fiskalische Interessen“ (Art. 32, Abs. 1 lit. c). Liberalisierung dank EU-Personenfreizügigkeit Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorgaben kam die Pauschalbesteuerung bis vor einigen Jah- ren praktisch nur für sog. Pensionäre ab Mindestalter 55 in Frage. Das hat sich mit den bilateralen Abkommen für Personen aus dem EU-Raum grundlegend verändert. Diese können heute ungeach- tet ihres Alters auch ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz eine, zunächst auf fünf Jahre begrenzte, Aufenthaltsbewilligung erlangen. Voraussetzung ist, dass die Person über genügend finanzielle Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes verfügt und ausreichend gegen Krankheit und Un- fall versichert ist. Gegen verlogene Migrationspolitik der Bürgerlichen In jüngster Zeit gaben im Kanton Genf Liegenschaftenkäufe zu exorbitanten Preisen durch kasachi- sche und usbekische Multimillionäre und andere Angehörige und Freunde korrupter Autokraten aus der ehemaligen Sowjetunion zu reden. Bei etlichen von ihnen besteht ein handfester Ver- dacht, dass mit den Immobilienkäufen auch Geld gewaschen wurde. Praktisch alle werden pau- schalbesteuert und sind damit via Art. 32 VZAE zu ihrer Aufenthaltsgenehmigung gekommen. Kein Wunder, kommt es auch dem Wirtschaftsanwalt Olivier Mach so vor, „als könnte man die Dauer- aufenthaltsbewilligung kaufen“ (Preisexplosion für Genfer Villen, TA vom 30. Mai 2011). Der Kampf gegen die Pauschalbesteuerung ist damit auch eine klare Kampfansage an die verlo- gene Migrationspolitik der bürgerlichen Parteien, namentlich der SVP, die Steuerflüchtlingen mit dem grossen Portemonnaie die Türen weit öffnen und Menschen, die vor dem Elend flüchten, mit harter Hand die Tür weisen. Zürich beweist: es geht auch ohne Nach der Annahme der AL-Initiative im Februar 2009 setzte der Regierungsrat allen Pauschalbe- steuerten eine Frist bis Ende 2010. Der lauthals angedrohte Massen-Exodus ist ausgeblieben. We- niger als die Hälfte - 92 von 201 - Pauschalbesteuerten sind weggezogen, davon 26 ins Ausland. Über 70 Prozent zogen in andere Kantone, davon 22 in den Kanton Schwyz, 13 nach Graubünden, 6 in den Kanton Zug und 5 nach St.Gallen. In ihren Villen wohnen jetzt regulär Steuerzahlende, die in der Regel mehr einbringen, und die Verbliebenen zahlen jetzt nach ordentlichem Steuertarif. Wie Medienberichte belegen, weinen ih- nen die Finanzvorstände der betroffenen Gemeinden keine Träne nach. Detaillierte Zahlen wird man erst 2012 haben, wenn die Steuererklärungen für 2011 vorliegen. Kantonale Initiativen zur Abschaffung Nach dem Erfolg der AL in Zürich sind in mehreren Kantonen Initiativen zur Abschaffung der Pau- schalbesteuerung lanciert oder eingereicht worden:
• Glarus: Memorialantrag an Landsgemeinde (Grüne, abgelehnt vom Landrat, ganz knapp ab-
gelehnt an Landsgemeinde am 1. Mai 2011, es musste dreimal ausgezählt werden)
• Thurgau: eingereicht April 2010 (SP und Grüne; Ablehnung mit Gegenvorschlag; dieser
sieht neu den 10- statt den 5-fachen Mietwert als Bemessungsgrundlage und eine Min-deststeuerzahlung von 150‘000 Franken vor; die Initiative erhält am 15. Mai 2011 47% Ja-Stimmen, der Gegenvorschlag wird angenommen)
• Schaffhausen: eingereicht Oktober 2010 (AL und SP; gegen die Stimmen von AL, SP, Ökoli-
beralen und EVP am 9. Mai 2011 im Kantonsrat abgelehnt mit Gegenvorschlag gemäss Empfehlung Finanzdirektorenkonferenz; am 25. September 2011 mit 55.1% Ja-Stimmen angenommen, setzt sich auch mit 53.9% Ja gegenüber dem Gegenvorschlag durch)
• St. Gallen: eingereicht Januar 2010 (SP; die Initiative wird zwar am 27. November 2011 mit
51.9% Ja angenommen, der Gegenvorschlag erhält jedoch mehr Stimmen und setzt sich in der Stichfrage mit 54.1% gegenüber der Initiative durch)
• Luzern: eingereicht April 2010 (Grüne, Kantonsrat beschliesst Ablehnung mit Gegenvor-
• Appenzell-Ausserrhoden: eingereicht April 2010 (SP; Kantonsrat beschliesst Ablehnung mit
Gegenvorschlag, Volksabstimmung 11. März 2012)
• Bern: Initiative eingereicht (Gewerkschaftsbund; Antrag auf Ablehnung mit Gegenvorschlag
April 2011, Rückweisung im Grossen Rat durch die bürgerliche Mehrheit im November 2011, Volksabstimmung voraussichtlich Juni 2012))
• Basel-Stadt: SP-Motion überwiesen September 2009 (Frist zur Erledigung bis September
• Baselland: Initiative eingereicht März 2011 (SP; Antrag der Regierung auf Ablehnung mit
Gegenvorschlag im November 2011, Abstimmung 2012)
• Zug: Initiative lanciert (Alternative und SP) • Aargau: Initiative beschlossen (SP, September 2011) • Genf: Initiative lanciert (SP, September 2011) • Waadt: Initiative gescheitert, zu wenig gültige Unterschriften (POP, SolidaritéS, SP, Grüne)
Gegen den interkantonalen Steuer-Tourismus Bei der Abschaffung der Pauschalbesteuerung in einzelnen Kantonen besteht wenigstens teilweise – wenn auch weniger dramatisch als angedroht – das Risiko einer Abwanderung in andere Kanto- ne, die von gewissen Finanzdirektoren offen gefördert wird. Mit ihrer Initiative zur landesweiten Abschaffung will die Alternative Linke diesem Steuer-Tourismus ein für allemal einen Riegel schie- ben. Auf Bundesebene: bloss kosmetische Retuschen geplant In der April-Sondersession 2011 hat es der Nationalrat einmal mehr verpasst, das ungerechte Steuerprivileg abzuschaffen. Die von der CVP initiierte Standesinitiative des Kantons St. Gallen zur Abschaffung der Pauschalsteuer wurde am 14. April mit 92 zu 61 Stimmen abgeschmettert. Statt- dessen planen Bundesrat und Finanzdirektorenkonferenz bloss eine geringfügige Verschärfung des Tarifs. Auf Bundesebene ist am 17. Dezember 2010 die Vernehmlassung bei Kantonen und Par- teien zu einer Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Steuerhar- monisierungsgesetzes abgelaufen. Gestützt auf einen Vorschlag der Finanzdirektoren-Konferenz (FDK) sollen die Regelungen zur Pauschalbesteuerung verschärft werden:
• das steuerbare Einkommen soll neu das 7-fache des Mietwerts (bisher: das 5-fache) resp.
das 3-fache des Pensionspreises (bisher das Doppelte) betragen;
• Kantone und Bund sollen ein Mindesteinkommen festlegen, das auf jeden Fall versteuert
werden muss (beim Bund sind 400‘000 Franken vorgesehen);
• vorgesehen ist eine Uebergangsfrist von fünf Jahren.
In der Vernehmlassung hat die SVP die Vorlage „als völlig verfehlt und unnötig“ vollständig abge-lehnt. Die FDP ist zwar grundsätzlich einverstanden, verlangt aber eine Uebergangsfrist von zehn Jahren. Am 29. Juni 2011 hat der Bundesrat die Botschaft für die Gesetzesänderung zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die meisten Gegenvorschläge zu den kantonalen Initiativen orientieren sich am FDK-Modell. pauschalsteuer-Initiative-argumentarium-111227.doc Anhang: Erträge aus der Aufwandbesteuerung 2008 nach Kantonen Pauschalsteuer und Steuererträge 2008 insgesamt
Tabelle 1: Erträge aus der Aufwandbesteuerung 2008
Quellen: Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (2009), BFS (2009a) und EFV (2009)1) Zahlen 20072) Zusammengefasste Erträge für die staatlichen Ebenen werden zu gleichen Teilen aufgeteilt3) Geschätzte Werte4) Dieser Wert ist lediglich als ungefährer Wert zu verstehen, da die Steuererträge 2007 (aktuellste Zahlen)mit den Erträgen aus der Aufwandbesteuerung 2008 in Beziehung gesetzt sind. 5) Pro-Kopf-Ertrag Kantone und Gemeinden (ohne Bund)Tabelle 1 ist nach Wichtigkeit der Aufwandbesteuerung im Verhältnis zu den gesamten Steuereinnahmenund in absteigender Reihenfolge geordnet (letzte Spalte). Pauschalsteuer und Steuererträge 2008 Gesamte Steuereinnahmen Bund, Kantone und Gemeinden 118'281'156'000 Einnahmen Pauschalbesteuerung Bund ,Kantone und Gemeinden 577'100'000 In % aller Steuereinnahmen Bund, Kantone und Gemeinden
Quellen:Eidg. Finanzverwaltung: Finanzstatistik Schweiz 2008, S. 72Pauschalsteuern: Finanzdirektorenkonferenz
Jamboree Illness and Injury Prevention Gregg Trisket, NREMTP, Medical Technician, Subcamp 3, Medical Center. The National Scout Jamboree is a once in a lifetime experience for most Scouts. Missing out on al or part of the jamboree experience due to an il ness or injury can be avoided by fol owing some simple precautions. EMERGENCY CONTACT: Arrangements should be made with a relative or a
Im Frühjahr einmal Tier-Punkt Zum Mitnehmen! mehr zur Bürste greifen Lesen Sie in dieser Ausgabe Afterpartien sollten frei von Haaren sein. Zecken entfernen und richtig „entsorgen“ Über die Ballen und Krallen hinaus soll-ten die Haare an den Pfoten nicht wach- Buchtipp : sen. Zwischen den Ballen dürfen nurVerfilzungen entfernt, aber keine Haare Mit dem Herzen se