Methicillin-resistente staphylococcus aureus (mrsa) privat-häusliche, ambulant-pflegerische versorgung ambulant-ärztliche versorgung

aktualisiert : 02/2005
Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA)
Privat-häusliche, ambulant-pflegerische Versorgung
Ambulant-ärztliche Versorgung
1. Allgemeine Informationen
2. Spezielle Informationen zur privat-häuslichen, ambulant-
pflegerischen und ambulant-ärztlichen Versorgung

3. Hygieneplan MRSA

3.1 Allgemeine Maßnahmen

3.2 Informationen über MRSA-Trägerschaft

3.3 Therapie/Sanierung von Patienten mit MRSA

3.4 Allgemeine Hygienemaßnahmen

3.5 Desinfektion/Reinigung
Informationsblatt
des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss
Infektionsschutz des Landesverbandes Niedersachsen der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes
Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA)
im privat-häuslichen, ambulant-pflegerischen
und ambulant-ärztlichen Bereich
1. Allgemeine
Informationen
Staphylococcus aureus ist sowohl innerhalb als auch außerhalb des Krankenhauses ein sehr häufiger Erreger von bakteriellen Infektionen. Der natürliche Standort von Staphylococcus aureus ist die Haut und die Schleimhaut von Mensch und Tier. Etwa 30 bis 40 % aller Menschen sind ständig oder vorübergehend mit Staphylococcus aureus besiedelt, vorwiegend im Nasen- und Rachenraum. Der Anteil besiedelter Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen wird auf ca. 70 % geschätzt. Diese Besiedlung hat keinen Krankheitswert. Medizinisches Personal erkrankt trotz der höheren Besiedlungsrate nicht häufiger an Staphylococcus aureus als andere Menschen. In der Regel geht eine Staphylococcus aureus-Infektion von der eigenen besiedelten Haut oder Schleimhaut des Betroffenen aus. Insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden jedoch 10 bis 20 % der Staphylococcus aureus- Infektionen von außen übertragen, vorwiegend über kontaminierte Hände des pflegerischen oder ärztlichen Personals. Staphylococcus aureus-Infektionen sind in der Regel gut behandelbar, für die antibakterielle Therapie stehen eine ganze Reihe wirksamer Antibiotika zur Verfügung. Seit ca. 1970 haben einige Staphylokokkenstämme Resistenzen gegen Antibiotika entwickelt, die üblicherweise bei Staphylokokkeninfektionen eingesetzt werden, und zwar gegen penicillinasefeste Penicilline wie Oxacillin bzw. Methicillin. Diese Stämme werden Oxacillin- bzw. Methicillin-resistente Staphylococcus aureus genannt
(ORSA/MRSA).
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Die krankmachenden Eigenschaften der typischerweise im Krankenhaus verbreiteten MRSA-Epidemiestämmen unterscheiden sich nicht von denen der Antibiotika- empfindlichen Staphylokokken. Wenn klinische Infektionen mit MRSA auftreten, können diese jedoch nicht mit Betalactam-Antibiotika (Penicilline, incl. Staphylokokken-Penicilline, Cephalosporine und Carbapeneme) behandelt werden. Zudem sind viele MRSA-Stämme mehrfach resistent gegen nahezu alle auf Staphylokokken wirksame Antibiotika. So müssen sie mit Antibiotika behandelt werden, die 1) z. T. nur i. v. verabreicht werden können, 2) mehr Nebenwirkungen haben und 3) sehr teuer sind. U. a. stehen Linezolid, Synercid, Vancomycin und Teicoplanin für die Therapie zur Verfügung. Wie schon dargelegt, unterscheiden sich MRSA in ihren krankmachenden Eigenschaften nicht von anderen Staphylococcus aureus-Stämmen. Einige MRSA- Stämme haben jedoch die Eigenschaft, sich unter den besonderen Gegebenheiten des Krankenhauses schnell auszubreiten. Dadurch kann es zu Ausbrüchen von MRSA- Infektionen in diesen oder auch anderen medizinischen Einrichtungen kommen. Auch eine Besiedlung von Haut und Schleimhäuten von Patienten und Personal ist möglich. Die Anzahl MRSA-infizierter bzw. –besiedelter Patienten in Krankenhäusern ist regional unterschiedlich. Um die Zahl gering zu halten, werden in Krankenhäusern strenge Isolierungs- und Behandlungsmaßnahmen durchgeführt. Patienten, bei denen keine Hinweise auf eine systemische Infektion mit MRSA vorliegen und die nicht aus anderen Gründen im Krankenhaus behandelt werden müssen, sollen und können baldmöglichst aus dem Krankenhaus entlassen werden und im häuslichen, ambulanten oder in anderen institutionalisierten Lebensbereichen weiter betreut werden. Häufig sind diese Patienten mit MRSA in unterschiedlichen Körperregionen (Nase, Rachen, Perianalbereich, Hautläsionen) besiedelt oder lokal begrenzt infiziert. Dies betrifft insbesondere Patienten, die häufig und lange Antibiotika erhalten haben. Informationsblatt
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Spezielle Informationen zur privat-häuslichen, ambulant-
pflegerischen und ambulant-ärztlichen Versorgung
Von Personen, die mit MRSA infiziert bzw. besiedelt sind, geht keine Gefahr für die Allgemeinbevölkerung aus. Für gesunde Kontaktpersonen besteht kein Risiko, da sich diese Erreger außerhalb des Krankenhauses nicht ausbreiten (Ausnahme: Kontaktpersonen mit ekzematöser Haut oder offenen Wunden). In der privat-häuslichen Versorgung sind keine besonderen Vorkehrungen zu treffen. Eine gute Körper- und Wäschehygiene sowie sorgfältiges Händewaschen sind zu empfehlen. Behandelnde Ärzte und ambulante Pflegedienste sind durch die vorbehandelnden Ärzte bzw. durch die Krankenhäuser zu informieren. Eine im Krankenhaus begonnene Sanierung sollte unter ärztlicher Kontrolle ambulant Bei der ambulant-pflegerischen sowie ambulant-ärztlichen Versorgung sind die Grundregeln der Hygiene einzuhalten. An erster Stelle steht die Händehygiene, um MRSA-Übertragungen auf andere Patienten zu vermeiden. Wenn immer möglich, sollte ein MRSA-positiver Patient am Ende einer Schicht versorgt bzw. zum Ende einer Sprechstunde einbestellt werden. Pflegerische Tätigkeiten an MRSA-Patienten sollten nicht von Mitarbeitern mit Hautläsionen oder Ekzemen versehen werden. Das Personal ambulanter Pflegedienste und ärztlicher Praxen ist bei der Betreuung von MRSA-positiven Patienten nicht stärker infektionsgefährdet, als bei anderen Patienten, wenn die folgenden hygienischen Maßnahmen konsequent beachtet werden. Diese Allgemeine Maßnahmen
Informationen über MRSA-Trägerschaft
Therapie/Sanierung von Patienten mit MRSA
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Desinfektion/Reinigung
Es hat sich bewährt, die hier empfohlenen hygienischen Maßnahmen in einem eigenen „Hygieneplan MRSA“ zusammenzufassen. Die dort aufgeführten Basismaßnahmen Informationsblatt
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sollen von allen eingehalten werden, im Einzelfall müssen sie vor Ort der Situation Die Effektivität aller im Zusammenhang mit MRSA zu treffenden Maßnahmen ist ganz entscheidend davon abhängig, dass Wissen und Information über die Problematik MRSA vorhanden ist und dass von allen die hygienische Disziplin im Umgang mit MRSA-positiven Patienten an erste Stelle gestellt wird. Hygieneplan MRSA in der ambulant-pflegerischen und ambulant-
ärztlichen Versorgung
Allgemeine Maßnahmen
3.1.1 Alle Mitarbeiter/innen in der ambulanten Pflege und die ambulant behandelnden Ärzte/innen sowie deren Mitarbeiter/innen müssen über MRSA informiert sein. 3.1.2 Nur eingewiesenes, informiertes Personal soll MRSA-positive Patienten betreuen. Informationen über MRSA-Trägerschaft
3.2.1 Patienten mit MRSA-Nachweis im Krankenhaus sind den weiterbehandelnden Ärzten/innen (Hausärztin/Hausarzt) einer nachfolgenden Einrichtung als solche mitzuteilen. Ärztlicherseits sind geeignete Maßnahmen zu veranlassen. 3.2.2 Werden Patienten, die MRSA-Träger sind, in ein Krankenhaus eingewiesen, sind die behandelnden Ärzte/innen des Krankenhauses zu informieren. 3.2.3 Eingesetztes Rettungs- und Krankentransportpersonal ist rechtzeitig darüber zu unterrichten, dass ein Infektionstransport eines MRSA-positiven Patienten erfolgen soll.
3.3 Therapie/Sanierung
Patienten mit MRSA
3.3.1 In der Regel werden nach der Krankenhausentlassung keine speziellen 3.3.2 Eine im Krankenhaus begonnene Therapie oder eine Sanierung mit Nasensalbe soll nach genauer Anweisung des Krankenhauses unter ärztlicher Kontrolle zu Ende Informationsblatt
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3.3.3 Sanierungsmaßnahmen (5-tägiger Sanierungszyklus mit Mupirocin-Nasensalbe [Turixin®], ggf. Mundspülungen mit einem Rachendesinfizienz und Körper-, Haarwaschungen mit antiseptischer Seife) sind nach Rücksprache mit dem/der behandelnden Arzt/in in Hinblick auf eine spätere Krankenhauseinweisung Allgemeine Hygienemaßnahmen
3.4.1 Das betreuende Personal muss sich strikt an die Grundregeln der Hygiene halten, wobei Händewaschen und Händedesinfektion die wichtigsten präventiven
3.4.2 Konsequentes Händewaschen vor Beginn jeder pflegerischen oder ärztlichen
3.4.3 Eine hygienische Händedesinfektion ist vor und nach jeder Tätigkeit mit engem
körperlichen Kontakt, möglichst bei allen Patienten, unbedingt aber bei bekannten MRSA-Trägern nach möglicher Kontamination mit Körpersekreten und Ausscheidungen, nach dem Ausziehen von Einmalhandschuhen sowie vor Verlassen des Zimmers bzw. des Behandlungsraumes durchzuführen. 3.4.4 Einmalhandschuhe sind bei der Versorgung von Wunden, Tracheostomata und
Kathetern oder Sonden anzulegen. Die Einmalhandschuhe werden danach sofort – vor weiteren Tätigkeiten – ausgezogen und sachgerecht entsorgt. Anschliessend ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Beim Waschen der Patienten müssen keine Einmalhandschuhe getragen werden. 3.4.5 Schutzkittel oder Einmalschürzen sind in der ambulanten Pflege
patientengebunden bei der Wund-, Verweilkatheter-, Sonden- und Tracheostomapflege, sowie bei Kontakt mit Körper-sekreten und Ausscheidungen anzulegen. Bei sichtbarer Kontamination ist die Schutzkleidung sofort zu entsorgen, bei Weiterverwendung ist sie an einem geeigneten Ort aufzuhängen und mindestens In der ärztlichen Praxis ist das Anlegen von patientengebundener Schutzkleidung beim Informationsblatt
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Nach dem Ablegen der Schutzkleidung ist eine hygienische Händedesinfektion 3.4.6 Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird bei der Tracheostomapflege und beim 3.4.7 Die Pflegehilfsmittel sind möglichst patientengebunden zu verwenden oder sie sind vor Anwendung an anderen Patienten gründlich mit einem geeigneten Desinfektionsmittel abzuwischen, ggf. auch mit einem Händedesinfektionsmittel. 3.4.8 Alle Instrumente, Spritzen oder medizinische Abfälle werden patientennah in dicht verschließbaren Behältern bzw. in Plastiksäcken gesammelt und unverzüglich sachgerecht entsorgt bzw. der Wiederaufbereitung zugeführt. 3.4.9 Körper- und Bettwäsche sowie Schutzkittel sind möglichst bei Temperaturen über 60 C 3.4.10 Bestecke, Geschirr und sonstige häusliche Abfälle sind wie üblich zu behandeln. 3.5 Desinfektion/Reinigung
3.5.1 Alle kontaminierten Arbeitsflächen werden gründlich mit einem DGHM-gelisteten Flächendesinfektionsmittel gemäß angegebener Konzentration und Einwirkzeit im Scheuer-Wischverfahren desinfiziert. Danach ist erneut eine hygienische 3.5.2 Die häusliche Reinigung im ambulant-pflegerischen Bereich erfolgt wie üblich. Die Reinigung/Desinfektion in der ärztlichen Praxis wird entsprechend dem bestehenden Praxis-Hygieneplan (Reinigungs-/Desinfektionsplan) durchgeführt.

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