Fmh-gutachten schweizerische gesellschaft fuer chirurgie

FMH-GUTACHTEN SCHWEIZERISCHE GESELLSCHAFT FUER CHIRURGIE
Verzögerter Heilungsverlauf einer PID ( Pelvic inflammatory disease ) nach Laparoskopie und
antibiotischer Therapie

SACHVERHALT:
Die 19-jährige Patientin suchte aufgrund von Abdominalschmerzen nach 3 Tagen den Hausarzt auf,
worauf sie nach 7 Tagen ins Spital zur Ultraschalluntersuchung überwiesen wurde. Bei sonografisch
sichtbarer ‚entzündlicher Masse’ im kleinen Becken und unklarer klinischer Untersuchung wurde
wegen der Verdachtsdiagnose einer möglichen akuten Appendizitis die notfallmässige Laparoskopie
durchgeführt. Die Laparoskopie zeigte eine beidseitige Salpingitis bei blandem Appendix. Die
Appendektomie wurde durchgeführt und postoperativ die Antibiose mit Augmentin gestartet und am
darauffolgenden Tag mit Vibramycin ergänzt. Bei der Operation kam es unerwartet zu einer Blutung
der Arteria epigastrica inferior sinistra. Dies führte postoperativ zu einem Hämatom. Die Patientin
verliess nach 3 Tagen das Spital, musste jedoch nach weiteren 3 Tagen erneut wegen Fieber
hospitalisiert werden. Die CT-Untersuchung bestätigte das vorhandene Hämatom in der
Rektusmusulatur wie auch die noch vorhandene Salpingitis. Eine erneute antibiotische Therapie
wurde durchgeführt und die Patientin während 11 Tagen hospitalisiert. Diskutiert wird, ob eine
verzögerte Therapie der PID vorliegt und daraus ein schwererer Krankheitsverlauf resp. eine mögliche
Sterilität resultiere.
STELLUNGNAHME PATIENT:
Die Patientin hat vor allem Angst wegen einer möglichen Sterilität. Sie fühlt sich durch das Spital
schlecht behandelt. Dadurch glaubt die Patientin, einen verzögerten Heilungsverlauf gehabt und
dementsprechend ein erhöhtes Risiko für Spätfolgen zu haben. Sie wirft dem behandelnden Arzt vor,
sie erst 2 Tage später und nicht spontan über die Komplikation des Hämatoms informiert zu haben
und die Blutwerte ( Hämoglobinwerte ) im Verlauf zu wenig häufig kontrolliert zu haben, wie auch
keine Bakterienkultur des intraoperativ entnommenen Abstrichs angelegt zu haben.
STELLUNGNAHME ARZT:
Der behandelnde Arzt schätzt das Risiko für eine zukünftige Sterilität als gering ein. Er ist von der
richtigen Behandlung der Patientin überzeugt. Eine bakteriologische Untersuchung des Abstrichs
wurde veranlasst ohne spezielle Suche nach Chlamydien, wobei bei wahrscheinlicher
Chlamydieninfektion die gewählte Antibiose korrekt war. Die Blutwerte ( Hämoglobinwerte ) seien
bewusst bei dieser jungen Patientin nicht täglich kontrolliert worden, da ein leichter Hb-Abfall in der
Regel gut kompensiert wird und keine Gefahr darstellt und bis zur Erholung der Werte 2-3 Wochen
verstreichen können.
Die Komplikation eines Hämatoms bei der Trokareinführung sei selten ( unter 2 %) und müsse
präoperativ nicht speziell erwähnt werden. Postoperativ müsse ein Chefarzt eine allgemein versicherte
Patientin nicht unbedingt täglich visitieren, dies werde durch den Assistenzarzt übernommen.
STELLUNGNAHME BEGUTACHTER UND BEGRUENDUNG:
In der präoperativen Phase lief alles korrekt ab. Die Zuweisung des Hausarztes ins Spital erfolgte
verzögert. Die Operation wurde richtig durchgeführt, bis auf besagte Komplikation, welche aufgrund
der niedrigen Inzidenzrate nicht speziell aufgeklärt werden müsse. Postoperativ wird die Information
der Patientin durch den Chirurgen als suboptimal beurteilt. Die Antibiose war korrekt gewählt, jedoch
kam es zu einer verzögerten Gabe von Vancomycin ( eventuell auch wegen der späten Zuweisung ),
und bei Spitalaustritt zu einer Unterdosierung der Antibiose ( wobei im Kompendium so empfohlen ),
was zu einem Persistieren der Entzündung geführt haben könnte. Den Arzt trifft demzufolge keine
direkte Schuld.
FAZIT:
Bei einer PID mit wahrscheinlicher Chlamydieninfektion kann der empirische Antibiotikaeinsatz
durchaus vollzogen werden. Hingegen ist das möglichst rasche Einleiten der antibiotischen Therapie
zur Verhinderung von Langzeitkomplikationen wie Sterilität obligat. Das Risiko für eine zukünftige
Sterilität nach PID liegt bei 15 %. Eine gute Patientenführung und Information des Patienten ist
oberste Priorität und kann manche Beschuldigungen und Vorwürfe von Seiten des Patienten
vermeiden.

Source: http://www.fmch.ch/download/SGC_Fall_10.pdf

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